Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die Änderung des Infektionsschutzgesetz tritt am Samstag, 24.04.2021, 0:00 Uhr in Kraft.
Das wichtigste zuerst: unsere Praxen können geöffnet bleiben!
Aber: FFP2 Masken (oder vergleichbar z.B. N95) sind von allen, auch Patienten, zu Tragen. Eine vorherige Testpflicht gilt nicht für medizinisch und therapeutische Behandlungen (siehe unten § 28b Nr. 8.). Für Maßnahmen … weiterlesen
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